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SCHIEFLAGE

Praktiker vor Insolvenz – Was tun als Vermieter?


Der Vorstand der Praktiker AG hat am 10. Juli 2013 in einer Ad-hoc-Mit­teilung die positive Fort­führungs­prognose für die Praktiker AG und einzelne Gesell­schaf­ten der Unter­nehmens­gruppe verneint. Neben dem Insol­venz­grund der Über­schul­dung sei auch die Zahlungs­unfähig­keit der Praktiker AG gegeben.

Für welche Gesell­schaften des Unter­nehmens Insol­venz bean­tragt wird, stehe noch nicht fest.

Für Immo­bilien­eigen­tümer, die an Gesell­schaften der Praktiker AG vermie­tet haben, dürften jetzt bange Tage und Wochen anstehen, denn aus der Insol­venz ergibt sich ein Sonder­kündi­gungs­recht des Mieters, während der Ver­mieter grund­sätz­lich weiter­hin an die Lauf­zeit des Miet­ver­tra­ges gebunden bleibt.

Dies stellt einer­seits die bisher durch Miet­ver­trag gesicherten Ein­künfte des Ver­mieters in Frage, gleichzeitig ist er jedoch in seiner Hand­lungs­frei­heit gegen­über dem Mieter ein­geschränkt.

Dennoch sind Vermieter gut beraten, sich spä­tes­tens jetzt inten­siv mit den Nach­nut­zungs­mög­lich­kei­ten Ihrer Immo­bilien aus­ein­ander­zusetzen. Selbst­ver­ständ­lich sollte zunächst eruiert werden, ob der Standort -als ein­fach­ste Lösung- an einen Betrei­ber aus der glei­chen Branche, d.h. im Falle von Praktiker oder Max Bahr an einen anderen Bau­markt­betrei­ber- vermietet werden kann.

Um diese und andere Nutzungsoptionen zu klären, empfiehlt es sich dringend, eine detaillierte Standort-, Markt- und Objektanalyse für die betreffenden Immobilien durchzuführen.

In Bezug auf eine angestrebte weitere Handelsnutzung sollten insbesondere folgende Fragestellungen im Fokus stehen:

  1. Welche Nutzungsarten (Branchen, Sortimente, Betriebstypen) kommen aufgrund der Makro- und Mikrostandortfaktoren grundsätzlich in Betracht?
  2. Welche Optionen oder Restriktionen in Bezug auf andere Nutzungen ergeben sich aus der Objekt­situ­ation (z.B. Größe, Bau­weise, Ge­schos­sigkeit, Flächen­zuschnitt, Deckenhöhe)?
  3. Welche Nutzungsoptionen oder -restriktionen ergeben sich aus den bau- und planungs­recht­lichen Rahmen­beding­ungen und bestehen rea­listische Möglich­keiten, Anpassungen des gegebenen Baurechts zu erreichen?
  4. Wie stellt sich die Nachfrage- und Wettbewerbssituation für mögliche Nachnutzungen im potenziellen Marktgebiet dar?

Insbesondere den baurechtlichen Aspekten dürfte hierbei eine zentrale Rolle zufallen, so dass hier nach der ersten Situ­ations­analyse grundsätzlich eine fach­anwalt­liche Bera­tung uner­läss­lich erscheint.

Sofern sich auf Basis der Analyse eine positive Prog­nose für eine zukunfts­fähige Handels­nutzung ergibt und für diese auch aus bau­recht­licher Sicht eine realis­tische Per­spektive besteht, kann an­schließend ein stand­ort- und markt­adä­qua­tes Nutzungs­kon­zept entwickelt und umgesetzt werden.

Um auch für den Fall gerüstet zu sein, dass für eine nach­fol­gende Handels­nutzung der Immo­bilie keine realis­tischen Chancen bestehen, sollten auch die Potenziale für ander­weitige Nutzungen (z.B. Logistik, Produktion, Freizeit) im Rahmen der Standort- und Marktanalyse beleuchtet werden.

Für die Unterstützung in diesen Themen steht Ihnen L3CON mit seiner über 15-jährigen Erfahrung im Bereich der Standort- und Immobilienberatung gerne zur Verfügung. Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

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